Wahlarzt
Kosten und Kostenersatz
Wahlärzte sind Ärzte ohne Kassenvertrag. Der Patient bezahlt die erbrachten Leistungen zunächst selbst. Die Kosten werden von den Krankenkassen und Privatversicherungen in unterschiedlicher Höhe rückerstattet.
Was kann Ihnen ein Wahlarzt bieten:
- Flexible Ordinationszeiten
- Geringere Wartezeiten
- Mehr Zeit für Untersuchung und Gespräch
- Individuelle Betreuung jedes einzelnen Patienten
- Bei fachübergreifenden Problemstellungen Zusammenarbeit (Überweisung) mit Fachärzten (Wahlärzten oder Kassenärzten).
- Für jeden Patienten zugänglich und frei wählbar
Die Kosten einer Akupunkturbehandlung richten sich nach dem zeitlichen und materiellen Aufwand – derzeit betragen die Kosten einer Behandlung zwischen € 38,00 bis max. € 90,00.
Gerne gebe ich Ihnen über die anfallenden Kosten und den Ablauf der Kostenrückerstattung im Erstgespräch Auskunft.
Im Anschluss an die Akupunkturbehandlung erhalten Sie eine von mir als Wahlärztin ausgestellte Honorarnote, die Sie nach Einzahlung mit beigelegtem Zahlschein oder Online-Überweisung bei Ihrer Krankenkasse einreichen können.
Derzeit ist der Rückerstattungsbetrag für Akupunkturbehandlungen immer noch bei jedem Krankenversicherungsträger unterschiedlich hoch. Gewisse Privatversicherungen übernehmen die Akupunkturkosten sogar zur Gänze.
Erkundigen Sie sich bitte im eigenen Interesse bei Ihrer Krankenkasse oder Ihrem Krankenversicherungsträger über die Höhe der Kostenrückerstattung.